Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Buchhandel (Stand: 25.05.2018)
1 Bestellungen
2 Lieferung
3
Transportrisiko
4 Beschaffenheitsvereinbarung ohne
Garantieübernahme
5 Gewährleistung,
Untersuchungspflicht
6 Schadensersatz und
Haftungsbeschränkung
7 Eigentumsvorbehalt
8
Preise
9 Zahlung
10 Zahlungsverzug
11
Remissionsrecht
12 Lieferadressen
13 Erfüllungsort und
Gerichtsstand
1 Bestellungen
Bestellungen werden vom Verlag durch das
Versenden einer Auftragsbestätigung, einer Rechnung oder der Ware angenommen. Mit der Annahme einer
Lieferung erklärt sich der Käufer mit den Liefer- und Zahlungsbedingungen des Verlages einverstanden.
Gegenbedingungen können vom Verlag nicht akzeptiert werden. Dies gilt auch, wenn der Verlag nicht
ausdrücklich widerspricht.
2 Lieferung
Bücher, Zeitschriften und
andere Produkte des Verlages werden nur in fester Rechnung und auf Kosten und Gefahr des Käufers ab dem
vom Verlag bestimmten Versandort geliefert. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen
Bestätigung des Verlages. Der Verlag behält sich eine Lieferung gegen Vorkasse vor. Liefertermine
sind nur verbindlich, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt worden sind.
3
Transportrisiko
Das Transportrisiko geht mit Versenden der Ware durch den Verlag auf den
Käufer über, auch wenn Untergang und Verschlechterung auf Zufall oder höherer Gewalt beruhen.
Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen wird durch den Verlag
nicht geleistet. Der Käufer muss daher zur Wahrung seiner Belange innerhalb der von Postanstalt, Spedition
oder Bahn gegebenen Fristen bei den entsprechenden Stellen seinen Schadensfall melden.
4
Beschaffenheitsvereinbarung ohne Garantieübernahme
4.1 Der Verlag
gewährleistet, dass der Liefergegenstand im Moment der Übergabe an den Transportdienstleister die
vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Diese bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien
getroffenen konkreten Vereinbarungen über Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der
Ware.
4.2 Es ist nicht im Sinne des Verlages - und der vorliegende Vertrag ist nicht
darauf ausgelegt - gegenüber dem Käufer eine über die Beschaffenheitsvereinbarung nach Ziffer
4.1 hinausgehende Einstandspflicht (Garantie) für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes zu
übernehmen.
4.3 Entsprechend Ziffer 4.2 sind Angaben in Katalogen, Preislisten und
sonstiges dem Käufer vom Verlag überlassenes Informationsmaterial keinesfalls als derartige Garantien
für eine besondere Beschaffenheit des Liefergegenstandes zu verstehen.
5
Gewährleistung, Untersuchungspflicht
5.1 Der Käufer hat nur dann
einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verlag, wenn er den Liefergegenstand nach Übergabe
überprüft und dem Verlag Mängel unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach der
Übergabe, schriftlich mitteilt; verborgene Mängel müssen dem Verlag unverzüglich nach ihrer
Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
5.2 Mängel nur an einem Teil der
gelieferten Ware berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass die Teillieferung für
den Auftraggeber ohne Interesse ist. Für den Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz anstelle der
gesamten Leistung gilt Entsprechendes.
5.3 Gewährleistungspflichtigen Mängeln
wird der Verlag entweder durch eine für den Käufer kostenlose Mängelbeseitigung oder durch eine
Ersatzlieferung eines mangelfreien Teiles bzw. des gesamten Liefergegenstandes
entgegentreten.
5.4 Verweigert der Verlag die Erfüllung des Vertrages ernsthaft und
endgültig oder schlägt die Mängelbeseitigung bzw. die Ersatzlieferung fehl, ist sie dem
Käufer unzumutbar oder hat der Verlag sie nach §439 Abs.3 BGB aufgrund
unverhältnismäßiger Kosten verweigert, so kann der Käufer nach seiner Wahl entsprechend
den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz (bzw. ggf.
Ersatz seiner Aufwendungen) verlangen.
5.5 Die Verjährungsfrist für den
Gewährleistungsanspruch für den Liefergegenstand beträgt 12 Monate seit dem Zeitpunkt der
Ablieferung beim Käufer.
6 Schadensersatz und
Haftungsbeschränkung
6.1 Der Verlag haftet nach den gesetzlichen Regeln
unbegrenzt auf Schadensersatz, soweit Ziffer 6.2 nicht etwas anderes vorsieht.
6.2
Ausnahmsweise haftet der Verlag
a) der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem
Schuldverhältnis; im Übrigen
b) gar nicht für die leicht fahrlässige
Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis. 6.3 Dies gilt für alle
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen
unerlaubter Handlung.
6.4 Der Käufer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen
zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
7
Eigentumsvorbehalt
7.1 Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt
gem. §449 BGB. Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung aller bestehenden Haupt- und
Nebenforderungen aus vorangegangenen und künftigen Lieferungen Eigentum des
Verlages.
7.2 Im Falle der Weiterveräußerung hat sich der Käufer das ihm
zustehende bedingte Eigentum an der Ware seinen Abnehmern gegenüber vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis
voll bezahlt haben.
7.3 Alle Forderungen des Käufers aus Weiterverkauf der
Vorbehaltsware tritt der Käufer hiermit schon jetzt an den Verlag zur Sicherheit ab. Der Verlag nimmt
diese Abtretung an.
7.4 Nimmt der Käufer die aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis
auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweils anerkannte periodische
Saldo als an den Verlag abgetreten. Das gleiche gilt bezüglich des mit Beendigung des
Kontokorrentverhältnisses entstehenden Schlusssaldos, wenn der periodische Saldo seinerseits in das
Kontokorrent eingestellt wird. Auch diese Abtretung nimmt der Verlag hiermit an. Werden Forderungen des
Verlages in ein mit dem Käufer bestehendes Kontokorrentverhältnis aufgenommen, so gilt der
vereinbarte Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderungen des Verlages. Der Käufer ist
verpflichtet, dem Verlag Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die Forderung aus Weiterverkauf
unverzüglich mitzuteilen. Der Verlag ist berechtigt, die Abtretungen offen zu legen und Forderungen selbst
einzuziehen. Nach voller Bezahlung aller Forderungen des Verlages aus der Geschäftsbeziehung geht das
Eigentum an der Vorbehaltsware ohne Weiteres auf den Käufer über.
8
Preise
8.1 Alle Bestellungen werden zu den Preisen ausgeführt, die bei
Eingang der Bestellung im Verlag gültig sind.
8.2 Der Käufer verpflichtet sich,
alle vom Verlag getroffenen Preisfestsetzungen für preisgebundene Verlagserzeugnisse einzuhalten.
Zwischenhändler haben ihre Abnehmer entsprechend zu verpflichten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Verlag
berechtigt, die Weiterbelieferung einzustellen. Muss der Verlag bezweifeln, dass die festen Ladenpreise
eingehalten werden, so ist er berechtigt, den Auftrag nicht anzunehmen und von einer Lieferung
abzusehen.
8.3 Die Publikationen des Krause Verlags sowie die CDs und DVDs des Verlages
unterliegen nicht der Preisbindung. Für sie sind unverbindlich empfohlene Preise angegeben. Die auf der
Rechnung angegebenen Preise sind verbindlich. Hat der Verlag vor Auftragseingang Preisänderungen bekannt
gegeben, gelten die neuen Preise.
8.4 Versandkosten werden zusätzlich in Rechnung
gestellt.
8.5 Es gelten unsere üblichen Rabattstaffeln.
9 Zahlung
Die Bezahlung ist bei Erhalt der Rechnung fällig, sofern keine
abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Zahlungen in fremden Währungen werden unter
Berücksichtigung des aktuellen Wechselkurses entgegengenommen. Barzahlungsrabatt wird nicht gewährt.
Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Die Bezahlung gilt erst nach vorbehaltloser Gutschrift des
Scheckbetrages als erfolgt. Bankgebühren und Bankspesen sind direkt vom Käufer zu
zahlen.
10 Zahlungsverzug
Im Falle eines Zahlungsverzuges sind die gesamten
zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges noch offenen eventuellen weiteren Forderungen des Verlages sofort
fällig. Der Verlag ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung
in Verzug kommt. Der Verlag kann Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auf die Gesamtforderung ab Eintritt
des Verzuges berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Der
Verlag ist berechtigt, einen säumigen Käufer von der Weiterbelieferung auszuschließen und aus
sonstigen, für ihn wesentlichen Gründen, bestehende Geschäftsverbindungen zu
lösen.
11 Remissionsrecht
Ein Remissionsrecht besteht nur bei
Büchern mit Ausnahme der Titel des Krause Verlags. Ohne schriftliches Einverständnis des Verlages
werden keine Rücksendungen akzeptiert. Der Käufer trägt sämtliche Kosten und das Risiko der
Rücksendung. Bei Rücksendungen behält sich der Verlag eine angemessene Bearbeitungsgebühr
oder einen Malus bei beschädigten Titeln vor. Bitte beachten Sie hierzu auch unser Merkblatt.
12 Lieferadressen
Mit
der Bestellung von Zeitschriften verpflichtet sich der Kunde, dem Verlag bei Auftragserteilung Name und
Anschrift des Endkunden mitzuteilen. Der Verlag verpflichtet sich, diese Angaben unter Beachtung
datenschutzrechtlicher Vorschriften nur für verlagsinterne Zwecke zu verwenden.
13
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen
des Käufers ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand für beide Teile ist das für den Sitz des
Verlages zuständige Amtsgericht bzw. Landgericht Regensburg.